Klasse A2
"Mittelschwere" Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
(6 x 90 Min. bei Erweiterung)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A1