Klasse A2 

"Mittelschwere" Krafträder 

eingeschlossene Klassen: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder

Leistung    max. 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht  max. 0,2 kW/kg

 

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung: 

Theorie               

Grundunterricht   12 x 90 Min.      

(6 x 90 Min.  bei Erweiterung)

 

Klassenspezifisch      4 x 90 Min.    

Praxis                 

Überlandfahrten        5 x 45 Min.

Autobahnfahrten       4 x 45 Min.

Nachtfahrten             3 x 45 Min.

 

Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1

Überlandfahrten         3 x 45 Min.

Autobahnfahrten        2 x 45 Min.

Nachtfahrten              1 x 45 Min.

wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A1 

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