Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
eingeschlossene Klassen: keine
Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Dreirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Übungsstunden nach Bedarf
keine gesetzlichen Pflichtstunden erforderlich
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