Klasse A
"Schwere" Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder
Hubraum über 50 ccm oder Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min.bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Praxis bei Vorbesitz der Klasse A2
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2