Klasse A 

"Schwere" Krafträder

eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:    

               20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

                              21 Jahre für Trikes

                              24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

Krafträder

Hubraum   über 50 ccm oder Geschwindigkeit über 45 km/h

                             

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Leistung über 15 kW

                             

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder

Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Leistung                             über 15 kW

 

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

 Theorie                                            

Grundunterricht   12 x 90 Min. (6 x 90 Min.bei Vorbesitz)

Klassenspezifisch   4x 90 Min.         

 

Praxis                  

Überlandfahrten     5 x 45 Min.

Autobahnfahrten    4 x 45 Min.

Nachtfahrten          3 x 45 Min.

 

Praxis bei Vorbesitz der Klasse A2

Überlandfahrten     3 x 45 Min.

Autobahnfahrten    2 x 45 Min.

Nachtfahrten          1 x 45 Min.

wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2 

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