Klasse A1 

"Leichte" Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

 eingeschlossene Klassen: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder

Hubraum          max. 125 ccm

Leistung           max. 11 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht   max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum   über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder über 45 km/h

Leistung    max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren

Höchstgeschwindigkeit  max. 45 km/h

Leermasse          max. 350 kg

 

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie                 

Grundunterricht         12 x 90 Min.

Klassenspezifisch         4 x 90 Min.                             

Praxis                 

Überlandfahrten           5 x 45 Min.

Autobahnfahrten          4 x 45 Min.

Nachtfahrten               3 x 45 Min. 

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