Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger
eingeschlossene Klassen: keine
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre ; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeug-kombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
fachkundige Ausbildung in Theorie und Praxis ohne eine praktische Prüfung;
Theorie 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)
Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.