Klasse B96 

Kfz der Klasse B mit Anhänger

eingeschlossene Klassen: keine

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Mindestalter:     18 Jahre ; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) 

Kfz

zG des Anhängers                           über 750 kg

zG der Fahrzeug-kombination      über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg 

Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet. 

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung: 

fachkundige Ausbildung in Theorie und Praxis ohne eine praktische Prüfung;

Theorie 150 Minuten (2,5 Stunden) 

Praxis Praktische Übungen  210 Minuten (3,5 Stunden) 

Fahren im Realverkehr   60 Minuten  (1 Stunde)

Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.