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Es gibt verschiedene Klassen von Führerscheinen je nach Fahrzeugtyp. Die Prüfungen sind anspruchsvoll und setzen ein gewisses Maß an theoretischem Wissen und praktischen Fahrkenntnissen voraus.
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
eingeschlossene Klassen: keine
Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Dreirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Übungsstunden nach Bedarf
keine gesetzlichen Pflichtstunden erforderlich
"Leichte" Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
eingeschlossene Klassen: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder
Hubraum max. 125 ccm
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder über 45 km/h
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leermasse max. 350 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
"Mittelschwere" Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
(6 x 90 Min. bei Erweiterung)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A1
"Schwere" Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder
Hubraum über 50 ccm oder Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min.bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Praxis bei Vorbesitz der Klasse A2
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
wenn keine zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Klasse B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A eingeschlossene Klassen: AM, L Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre ; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zG max. 3.500 kg
Sitzplätze max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt. Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger
eingeschlossene Klassen: keine
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre ; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeug-kombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
fachkundige Ausbildung in Theorie und Praxis ohne eine praktische Prüfung;
Theorie 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)
Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger Erforderlicher Vorbesitz: B Keine Theorethische Prüfung, praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre ; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Praxis
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
Übungstunden nach Bedarf
Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor
In der Prüfbescheinigung sind keine Klassen eingeschlossen.
Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre wenn auf einem besonderen zusätzlich Sitz Kinder bis 7 Jahre mitgenommen werden sollen
Fahrzeug
1 Sitz
Hubraum bis 50 ccm
Geschwindigkeit bis 25 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 6 x 90 Min.
Praxis 1 x 90 Min.